Allgemeines
Wie funktioniert die Mietkautionsversicherung?
Die Mietkautionsversicherung stellt die Sicherheitsleistung für private oder gewerbliche Mietverhältnisse entsprechend den Regelungen von Art. 257e (OR). Vermieter erhalten hvon goCaution ein Kautionszertifikat, welche den exakt gleichen Schutz bietet wie beispielsweise ein herkömmliches Mietzinsdepot oder eine Bankgarantie. Bestehen bei Beendigung des Mietervertrages Ansprüche zu Lasten des Mieters, kann der Vermieter die Forderungen bei goCaution geltend machen und die Mietkautionsbürgschaft in Anspruch nehmen.
Was deckt die Mietkautionsversicherung ab?
Die Mietkautionsversicherung bietet Vermietern einen umfassenden Schutz vor dem Ausfallrisiko des Mieters. Dazu zählen alle Ansprüche, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, beispielsweise Mieterschäden, Nebenkosten und Mietzinsrückstände.
Bietet goCaution den gleichen Schutz wie ein Banksperrkonto?
Selbstverständlich. Die Kautionslösung von goCaution bietet den gleichen Schutz und Wert wie beispielsweise ein Mietzinsdepot einer Bank und sichert Vermieter in einem allfälligen Schadensfall bis zum versicherten Betrag ab.
Wie lange dauert die Erstellung des Kautionszertifikats?
Der digitale Antragsprozess von goCaution ermöglicht eine rasche und unkomplizierte Abwicklung der Mietkaution. Nach erfolgter Anmeldung und Zahlung des ersten Jahresbeitrags garantieren wir, dass das Kautionszertifikat innerhalb von zwei Tagen beim Vermieter eintrifft. Wenn der Mieter die Zahlung während der Registrierung direkt online tätigt, stellen wir das Kautionszertifikat innerhalb von zwei Stunden aus und senden es vorab per E-Mail an alle Parteien. Hat der Vermieter auf das "eCertificate" gewechselt, dann wird das fälschungssichere Kautionszertifikat im PDF/A-Format in Echtzeit generiert und dem Vermieter per E-Mail übermittelt. Zudem können alle Kautionszertifikate im Vermieterportal eingesehen und heruntergeladen werden.
Wann tritt die Mietkautionsversicherung in Kraft?
Die goCaution-Mietkautionspolice tritt mit dem vereinbarten Startdatum (in der Regel Beginn des Mietverhältnisses) und in jedem Fall mit dem Ausstelldatum in Kraft. Die Mietkautionsversicherung ist unbeschränkt gültig und endet mit Rückgabe des Kautionszertifikats durch den Vermieter, wenn:
Keine offenen Forderungen aus einem beendeten Mietverhältnis hervorgehen
Der Mieter dem Vermieter eine andere gleichwertige Sicherheitsleistung erbringt
Kann mit goCaution ein Mietzinsdepot freigeschaltet werden?
Sofern der Vermieter mit der Umwandlung des Mietzinsdepots in eine Mietkautionsversicherung einverstanden ist, kann der Mieter eine Mietkautionspolice abschliessen. Das Kautionszertifikat wird dem Vermieter als Ersatz für die bestehende Sicherheitsleistung zugestellt. Im Anschluss kann das Mietzinsdepot bei der Bank zu Gunsten der Mieter mit dem entsprechenden Formular der jeweiligen Bank freigegeben werden.
Freigabe / Inanspruchnahme
Behält das goCaution-Kautionzertifikat stets seinen Schutz?
Ja. Für die Aktivierung der Police muss jedoch die erste Jahresprämie zwingend bei goCaution® eingegangen sein. goCaution® behält sich vor, bei Ausfall der jährlichen Prämie rechtliche Schritte gegen den Mieter einzuleiten. Die Schutzwirkung der Kaution wird dabei jedoch nicht tangiert und bleibt in Abweichung zu Art. VVG 20 bis zur Auflösung seitens Vermieter bestehen.
Kann der Mieter die Mietkaution eigenmächtig auflösen?
Nein. Unsere Kautionslösung verhält sich gleich wie das herkömmliche Mietzinsdepot einer Bank und kann nur unter Zustimmung beider Mietvertragsparteien in Anspruch genommen resp. freigegeben werden. Die Mietkautionsversicherung wird ausschliesslich vom Vermieter aufgelöst, indem dieser entweder das Kautionszertifikat an goCaution zurückschickt oder schriftlich die Freigabe der Kautionspolice mitteilt.
Wie lange dauert die Auszahlung an den Vermieter?
Ab Eingang des vollständigen Schadensdossiers garantieren wir eine Auszahlung innert drei bis fünf Werktagen.
Der Mieter hat offene Forderungen, wie vorgehen?
Dafür muss bei goCaution ein Schadendossier bestehend aus Kostenzusammenstellung, Kopie des Mietvertrags sowie das beidseitig unterzeichnete Kautionszertifikat eingereicht werden. Können sich die Parteien nicht über die offene Summe einigen, so gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie bei einem herkömmlichen Mietzinsdepot. Demnach müssen Vermieter für die Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb eines Jahres eine Klage oder ein Betreibungsverfahren einleiten. Mit einem rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder rechtskräftigen Gerichtsurteil können Vermieter die Freigabe der Mietkaution auch ohne Unterschrift des Mieters bewirken. goCaution empfiehlt das Schadendossier über das kostenlose Vermieterlogin einzureichen. Dies ermöglicht für alle Parteien eine speditive Abwicklung.
Der Mieter akzeptiert die Forderungen nicht, wie weiter?
goCaution kennt für dieses Szenario einen exklusiven Schadensservice in Streitfällen und fungiert dabei als Vermittler zwischen den Parteien. Dabei sollen wertvolle Zeit gespart so wie der kostspielige Rechtsweg umgangen werden. Können sich die Parteien nicht über die offene Summe einigen, so gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie bei einem herkömmlichen Mietzinsdepot. Der Vermieter muss für die Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb eines Jahres eine Klage oder ein Betreibungsverfahren einleiten. Mit einem rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder rechtskräftigen Gerichtsurteil können Vermieter dann die Freigabe der Mietkaution auch ohne Einverständnis des Mieters bewirken.
Der Mieter ist unauffindbar, wie weiter?
Bei goCaution kennen wir auch für dieses Szenario eine Lösung. Dafür benötigen wir einen nicht zustellbaren Zahlungsbefehl, eine Adressauskunft von der Einwohnerkontrolle, dass der besagte Mieter nach unbekannt fortgezogen ist sowie eine Kostenaufstellung und eine Kopie des Mietvertrags.
goCaution empfiehlt das Schadendossier über das kostenlose Vermieter-Portal einzureichen. Dies ermöglicht für alle Parteien eine speditive Abwicklung.
Über goCaution
Welche Rolle spielt das digitale Mietkautionszertifikat?
Bei goCaution als digitalem Kautionsdienstleister ist es möglich zwecks digitaler Ausrichtung der Unternehmung auf physische Kautionszertifikate zu verzichten. Dabei entspricht die digitale, im Vermieterportal hinterlegte Urkunde gleichwertig dem physischen Exemplar.
Warum lohnt sich eine Zusammenarbeit mit goCaution?
goCaution hat nicht nur für den Mieter zahlreiche Vorteile. Auch Vermieter profitieren unter anderem von einer speditiven Abwicklung und 100%ige Sicherheit mit der Bürgschaft. Mit dem Vermieterportal von goCaution lässen sich alle Vorgänge digital abwickeln.
Wie ist goCaution abgesichert?
Für die Mietkautionsbürgschaft von goCaution garantiert die UNIQA als risikotragende Versicherung. Die Versicherungspartner von goCaution sind renommierte und führende Anbieterinnen von Sach- und Haftpflichtversicherungen und ist in der Kautionsbranche durch die FMA respektive FINMA zugelassen. goCaution ist zusätzlich durch eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Firma AIG (Policen-Nr.: ZF33A01544) mit einer Garantiesumme von CHF 2'000'000.- für Vermögens-, Personen- und Sachschäden abgesichert.
Wie berechnet sich die Prämie von goCaution?
Der Prämiensatz unserer Mietkautionsversicherung beträgt 4.5% des Kautionsbetrages (maximal drei Monatsmieten, resp. CHF 16'000.-), wobei bei Kautionen unter CHF 2'000.- eine Mindestprämie von CHF 94.50 erhoben wird. Es kommen keine weiteren Gebühren (Abschluss-, Verwaltungs- oder Kündigungskosten) auf die Mieterschaft zu.
