Allgemeines
Die Mietkautionsversicherung stellt die Sicherheitsleistung für private oder gewerbliche Mietverhältnisse entsprechend den Regelungen von Art. 257e (OR). Vermieter erhalten hvon goCaution ein Kautionszertifikat, welche den exakt gleichen Schutz bietet wie beispielsweise ein herkömmliches Mietzinsdepot oder eine Bankgarantie. Bestehen bei Beendigung des Mietervertrages Ansprüche zu Lasten des Mieters, kann der Vermieter die Forderungen bei goCaution geltend machen und die Mietkautionsbürgschaft in Anspruch nehmen.
Freigabe / Inanspruchnahme
Ja. Für die Aktivierung der Police muss jedoch die erste Jahresprämie zwingend bei goCaution® eingegangen sein. goCaution® behält sich vor, bei Ausfall der jährlichen Prämie rechtliche Schritte gegen den Mieter einzuleiten. Die Schutzwirkung der Kaution wird dabei jedoch nicht tangiert und bleibt in Abweichung zu Art. VVG 20 bis zur Auflösung seitens Vermieter bestehen.
Über goCaution
Bei goCaution als digitalem Kautionsdienstleister ist es möglich zwecks digitaler Ausrichtung der Unternehmung auf physische Kautionszertifikate zu verzichten. Dabei entspricht die digitale, im Vermieterportal hinterlegte Urkunde gleichwertig dem physischen Exemplar.