Umzug: die besten Tipps für die Wohnungssuche
Ylber Muhaxheri Umzug
Sie haben im Internet eine tolle Wohnung gefunden und sind überzeugt, dass das ihre Traumwohnung ist? Doch bei der Besichtigung erfolgt die Ernüchterung, denn sie sind nicht alleine. Viele andere Interessenten sind ebenfalls gekommen, um Ihr Interesse zu bekunden.
Da kann es schnell passieren, dass einen der Mut verlässt und man sich keine Chancen auf die vermeintliche Traumwohnung mehr ausrechnet. Egal, ob es sich um die erste eigene Wohnung handelt, ein grösseres Domizil für die Familie oder eine Wohnung in einer anderen Stadt – die Suche ist immer mit Aufwand, Zeit und Stress verbunden. Doch es gibt einige Tipps, die Ihnen die Suche nach einer neuen Wohnung erleichtern. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst.
Legen Sie Ihr maximales Budget fest
Die Miete für die Wohnung macht inzwischen für viele Menschen einen grossen Teil der monatlichen fixen Kosten aus. Damit Sie neben der Miete noch genügend Geld zum Leben haben, sollten Sie eine Maximalgrenze für sich definieren. Als Faustregel gilt, dass die maximale Miete nicht mehr als 30 % des Nettoeinkommens betragen sollte. Wenn Sie also 2400 CHF pro Monat verdienen, sollten Sie nicht mehr als 800 CHF für Ihre Warmmiete ausgeben.
Definieren Sie Ihre Muss- und Kann-Kriterien in Bezug auf die Wohnung
Sie möchten sich in ihrer neuen Wohnung wohlfühlen. Und dazu gehört für jeden Menschen etwas anderes. Überlegen Sie vorab, welche Kriterien Ihre Wohnung erfüllen muss. So müssen Sie nicht endlos viele Besichtigungen durchführen und am Ende doch feststellen, dass die Wohnung nichts für sie ist.
Die Kriterien können sich auf die Ausstattung beziehen, aber auch auf die Lage oder die Infrastruktur. Während für den einen die Badewanne auf jeden Fall ein Muss ist, ist es für den anderen der Balkon. Der nächste möchte nicht länger als fünf Minuten zur nächsten Bushaltestelle laufen. Wieder jemand anders möchte auf jeden Fall im Erdgeschoss wohnen. Manchmal dauert es auch, bis sich die persönlichen Kriterien geformt haben, aber sie erleichtern die Suche nach einer neuen Wohnung enorm.
Nutzen Sie Ihr Netzwerk
Viele Wohnungen werden nach wie vor über Kontakte vergeben. Daher sprechen Sie es im Freunden- und Bekanntenkreis sowie auf der Arbeit offen an, dass Sie eine neue Wohnung suchen. Manchmal ergibt sich durch Zufall die perfekte Chance und sie müssen nicht zig Besichtigungen durchführen. Mund-Zu-Mund-Informationen sind nach wie vor eine verlässliche Quelle, um eine neue Wohnung zu finden.
Nehmen Sie die Besichtigung ernst und bereiten Sie sich gut vor
Sehen Sie die Besichtigung wie ein Vorstellungsgespräch, bei dem Sie den Vermieter von Ihren Qualitäten überzeugen wollen. Dazu gehört, dass Sie pünktlich mit einem gepflegten Äusseren erscheinen. Lesen Sie sich das Exposé der Wohnung vorab noch einmal genau durch und vermitteln dem Vermieter den Eindruck, dass Sie sich bereits eingehend über die Wohnung informiert haben. Wenn sie schon bei der Besichtigung sicher sind, dass die Wohnung geeignet ist, teilen Sie Ihr Interesse dem Vermieter mit.
Die Mietkaution
Jeder Vermieter wünscht sich einen solventen Mieter. Dazu gehört es auch, dass ein Mieter die Mietkaution bezahlen kann. Wenn zum Beispiel Ihre Eltern für die Kaution aufkommen, legen Sie dem Vermieter eine Bürgschaft Ihrer Eltern vor. Wenn Sie sich für eine Mietkautionsversicherung entscheiden, können Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft eine Vorabbestätigung erhalten und sich so ebenso in ein gutes Licht rücken.
Was ist, wenn der Vermieter unangenehme Fragen stellt?
Es gibt Vermieter, die es ganz genau wissen wollen und potenziellen Kandidaten viele Fragen stellen. Vermieter dürfen Fragen stellen, aber nur zu einem gewissen Grad. Fragen zu folgenden Punkten sind erlaubt:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Haustiere
- Einkommen
Was aber nicht zulässig ist, ist, wenn Vermieter nach dem Gesundheitszustand bzw. chronischen Krankheiten fragen. Angenommen Sie leider unter einer chronischen Krankheit, dürfen Sie flunkern, wenn der Vermieter eine Frage nach Ihrem Gesundheitszustand stellt. Ebenso sind Fragen zur Nationalität, zur Konfession, zum Zivilstand, zum Bürgerort unzulässig. Der Vermieter darf zwar nicht die genaue Nationalität erfragen, aber sehr wohl, ob jemand Schweizer oder Nicht-Schweizer ist. Bei Nicht-Schweizern ist dann auch die Frage nach der Aufenthaltsbewilligung zulässig
.