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So funktioniert das Mietzinsdepot in der Schweiz

So funktioniert das Mietzinsdepot in der Schweiz

Wer in der Schweiz eine Wohnung mieten möchte, kann vertraglich verpflichtet sein, dem Vermieter eine Mietkaution zu zahlen. Darauf kann der Vermieter beim Ausbleiben von Zahlungen oder bei Schäden zurückgreifen.

Alles rund um das Mietkautionsdepot

Auch wenn es gängige Praxis beim Vermieten einer Wohnung ist: Gesetzlich vorgeschrieben ist das Anlegen eines Mietzinsdepots nicht. Dennoch findet sich eine Klausel dazu in den meisten Mietverträgen. Der Mieter muss also bei einer Bank einer Wahl in der Schweiz ein Sperrkonto einrichten und die vereinbarte Summe darauf einzahlen. Das Konto lautet auf den Namen des Mieters und alle anfallenden Zinserträge stehen dem Mieter nach Ablauf der Laufzeit zu. Fallen für das Sperrkonto Kontoführungsgebühren an, muss diese der Mieter tragen, wenn sie nicht mehr als 50 CHF betragen. Sind sie höher, muss der Vermieter dafür aufkommen. Ein normales Girokonto oder ein Festgeldkonto sind nicht zulässig.

In der Regel handelt es sich bei der Kaution im privaten Bereich um drei Monatsmieten. Das ist gängige Praxis und auch die erlaubte Maximalsumme. Und dieser Betrag kann das persönliche Budget ganz schön belasten. Vor allem, wenn Sie bei einem Umzug noch auf die Rückzahlung der alten Kaution warten und dem neuen Vermieter aber die neue Kaution schon zahlen müssen.

Ausserdem ist das Geld dann für viele Jahre geblockt. Der Vermieter darf das Geld nur verwenden, wenn der Mieter in Zahlungsrückstand gerät oder wenn der Mieter einen Schaden in der Wohnung verursacht hat. Dazu ist allerdings das Einverständnis des Mieters nötig. Erst dann kann die Auszahlung vom Sperrkonto erfolgen.

Die Nachforderung der Mietkaution

Manchmal ist es der Fall, dass der Vermieter nicht gleich zu Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution verlangt. Er kann dies aber zu jeder Zeit nachholen. Dafür muss er offizielle Formulare nutzen und die richtigen Fristen und Termine einhalten, um es dem Mieter mitzuteilen. Weigert sich ein Mieter, die Mietkaution zu zahlen, kann der Vermieter die Wohnung ordnungsgemäss kündigen. Alternativ kann er auch versuchen, die Kaution per Betreibung und Gericht einzufordern.

Die Rückzahlung und Auflösung des Mietkautionsdepots

Manche Mieter fragen sich, wenn sie die Wohnung gekündigt haben, ob sie die letzten drei Monatsmieten nicht über die Kaution bezahlen können. Der Gedanke ist zwar nachvollziehbar, aber in der Praxis nicht erlaubt. Erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach einer ordentlichen Wohnungsübergabe darf auf das Mietkautionsdepot zugegriffen werden. Sind keine Schäden an der Wohnung festzustellen und hat der Mieter alle Mietzahlungen geleistet, ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen. Müssen allerdings Schäden behoben werden, erhöht sich die Frist auf zwölf Monate. Ist der Vermieter in dieser Zeit nicht aktiv geworden und kann keine Rechnungen vorweisen, kann sich der Mieter das Geld von der Bank zurückholen - auch gegen den Willen des Vermieters.

Die Alternative zum Mietzinsdepot

Mittlerweile gibt es gute Alternativen zur Mietkautionshinterlegung auf der Bank. Mit der Mietkautionsversicherung müssen Sie zu Beginn des Mietverhältnisses keine hohe Kaution aufbringen und bleiben liquide. Lediglich eine geringe monatliche Prämie muss an die Versicherung gezahlt werden. Der Abschluss der günstigen Mietkautionsversicherung ist ganz einfach digital möglich und mit wenigen Klicks erledigt. Im Schadensfall zahlt die Versicherung das Geld bis zur vereinbarten Höchstsumme an den Vermieter und fordert es anschliessend - meist in Raten - von Ihnen zurück.

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